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Europäische Bürgerinitiative (EBI): so funktioniert sie

Wie die Europäische Bürgerinitiative funktioniert: eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Staaten, Ablauf, Fristen und was die Kommission tun muss.

Direkte DemokratieVeröffentlicht

Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt in einem Bereich vorzuschlagen, in dem sie zuständig ist. Erreicht eine Initiative die Schwelle und besteht sie die Prüfung, muss die Kommission öffentlich antworten. Verpflichtet, ein Gesetz vorzuschlagen, ist sie nicht, und eine EU-weite Abstimmung folgt nicht. Die EBI ist also ein Instrument, um Themen auf die Tagesordnung zu setzen, kein Referendum.

Wichtig: Registrierung, Unterzeichnung und Stand aller Initiativen laufen ausschließlich über das offizielle Portal der Kommission, citizens-initiative.europa.eu. Referendum Lab ist ein unabhängiger Ratgeber ohne Verbindung zu den EU-Institutionen; wir sammeln keine Unterschriften und werben nicht für einzelne Initiativen.

Rechtsgrundlage

  • Art. 11 Abs. 4 EU-Vertrag begründet das Initiativrecht.
  • Art. 24 AEUV sieht die Durchführungsvorschriften vor.
  • Die Verordnung (EU) 2019/788 regelt das Verfahren und gilt seit dem 1. Januar 2020. Sie hat die erste Verordnung abgelöst, mit der das Instrument 2012 startete.

Die Idee stammt aus dem EU-Verfassungsvertrag von 2004, der nie in Kraft trat; der Vertrag von Lissabon hat sie übernommen.

Ablauf Schritt für Schritt

Schritt Was passiert Frist
1. Team bilden mindestens sieben EU-Bürger mit Wohnsitz in sieben Mitgliedstaaten –
2. Registrierung Kommission prüft die Zulässigkeit Entscheidung in der Regel binnen zwei Monaten
3. Sammlung Unterstützungsbekundungen auf Papier oder online bis zu 12 Monate, Start wählen die Organisatoren
4. Prüfung nationale Behörden prüfen die Unterschriften bis zu drei Monate
5. Einreichung Organisatoren reichen bei der Kommission ein –
6. Treffen Kommission empfängt die Organisatoren binnen eines Monats
7. Anhörung öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament binnen drei Monaten
8. Antwort Mitteilung der Kommission mit Schlussfolgerungen binnen sechs Monaten

Fristen laut Verordnung; Einzelheiten und Änderungen veröffentlicht das offizielle Portal.

Die Schwellen

  • insgesamt eine Million gültige Unterstützungsbekundungen,
  • aus mindestens sieben Mitgliedstaaten (einem Viertel der Mitgliedstaaten),
  • in jedem dieser Länder eine Mindestzahl, die sich nach der Zahl der dort gewählten Europaabgeordneten richtet. Die aktuellen Werte stehen auf dem offiziellen Portal.

Für Deutschland als bevölkerungsreichstes Land ist die Mindestzahl am höchsten, für kleine Staaten wie Luxemburg oder Malta am niedrigsten.

Was eine Initiative verlangen kann

Registriert wird, was nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegt, einen Rechtsakt vorzuschlagen, nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt. Eine Änderung der EU-Verträge selbst kann eine Initiative deshalb nicht erreichen. Seit 2020 kann die Kommission eine Initiative auch teilweise registrieren.

Nach einer erfolgreichen Initiative

Die Kommission erklärt in einer förmlichen Mitteilung, ob und wie sie handeln will und warum. Die Antworten reichen von neuen Gesetzgebungsvorschlägen über Prüfaufträge bis zur Entscheidung, nicht tätig zu werden. Das Europäische Parlament kann zusätzlich eine Entschließung fassen.

Laut Kommission hatten bis Anfang 2026 14 Initiativen die Millionengrenze erreicht. Die vollständige Liste mit Status und Antworten steht auf dem offiziellen Portal.

Abgrenzung zu anderen Instrumenten

Instrument Wer kann es nutzen? Ergebnis
Europäische Bürgerinitiative EU-Bürger, eine Million aus mindestens sieben Staaten förmliche Antwort, keine Pflicht zum Gesetz
Petition an das Europäische Parlament EU-Bürger und Einwohner der EU Prüfung im Petitionsausschuss
Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten jede Person in der EU Untersuchung von Missständen in der Verwaltung
Volksabstimmung Wahlberechtigte eines Staates je nach nationalem Recht

Die Begriffe Initiative, Referendum und Volksbegehren erklärt die Seite Referendum, Volksinitiative, Volksbegehren. Eine EU-weite Volksabstimmung gibt es nicht; Abstimmungen über EU-Fragen finden nach nationalem Recht statt, siehe Referenden über EU-Verträge.

Stärken und Kritik in Kürze

Befürworter sehen in der EBI das erste grenzüberschreitende Instrument partizipativer Demokratie, das die Kommission zwingt, sich öffentlich mit Bürgervorschlägen zu befassen. Kritiker verweisen auf den hohen Aufwand, die geringe Zahl erfolgreicher Initiativen und darauf, dass die Kommission ablehnen kann. Beide Einschätzungen finden sich in der Forschung; wir beziehen keine Position.

Andere Beteiligungsformen wie ausgeloste Bürgerräte erklärt die Seite Bürgerräte.

Häufige Fragen

Ist eine erfolgreiche Bürgerinitiative für die EU bindend?

Nein. Die Kommission muss die Initiative prüfen, die Organisatoren treffen, an einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament teilnehmen und eine begründete Antwort veröffentlichen. Ob sie einen Rechtsakt vorschlägt, entscheidet sie selbst.

Ab welchem Alter kann man unterschreiben?

Grundsätzlich ab dem Wahlalter für die Europawahl. Mitgliedstaaten dürfen ein Mindestalter von 16 Jahren festlegen. In Deutschland gilt für die Europawahl inzwischen das Wahlalter 16; welche Altersgrenze für die Unterstützung einer Initiative gilt, zeigt das offizielle Portal.

Wie viele Initiativen waren erfolgreich?

Laut EU-Kommission hatten bis Anfang 2026 14 Initiativen die Schwelle von einer Million Unterschriften erreicht. Das ist ein kleiner Teil aller seit 2012 registrierten Initiativen.

Kann ich hier eine Initiative unterschreiben?

Nein. Referendum Lab ist ein unabhängiger Ratgeber und hat keine Verbindung zu den EU-Institutionen. Unterstützen kann man Initiativen nur über das offizielle Portal der Kommission bzw. die dort registrierten Sammelsysteme.

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