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Was ist ein Referendum? Arten, Regeln und Beispiele

Ein Referendum ist eine Abstimmung der Stimmberechtigten über eine Sachfrage. Arten, verbindlich oder beratend, obligatorisch oder fakultativ, Beispiele aus D-A-CH.

Direkte DemokratieVeröffentlicht

Ein Referendum ist eine Abstimmung, bei der die Stimmberechtigten selbst über eine konkrete Sachfrage entscheiden oder ihre Meinung dazu abgeben, etwa über eine Verfassungsänderung, ein Gesetz oder einen völkerrechtlichen Vertrag. Es gibt verbindliche und beratende Referenden sowie obligatorische, die die Verfassung vorschreibt, und fakultative, die Parlament, Regierung oder eine bestimmte Zahl von Bürgerinnen und Bürgern auslösen.

Im Deutschen spricht man oft auch von Volksabstimmung oder Volksentscheid. Auf kommunaler Ebene heißt das Gegenstück in Deutschland Bürgerentscheid.

Die wichtigsten Arten

Art Wer löst aus? Wirkung Beispiel
Obligatorisches Referendum die Verfassung, automatisch meist verbindlich Verfassungsänderungen in der Schweiz und in Irland
Fakultatives Referendum eine Zahl von Stimmberechtigten per Unterschrift verbindlich Schweiz: 50.000 Unterschriften gegen ein Bundesgesetz
Behördenreferendum Parlament, Regierung oder Staatsoberhaupt verbindlich oder beratend Österreich: Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss
Konsultative Befragung Parlament oder Regierung beratend Österreich: Volksbefragung
Abrogatives Referendum Bürger oder Regionen hebt ein Gesetz auf Italien
Volksinitiative mit Abstimmung Bürger mit eigenem Vorschlag verbindlich Schweiz: Volksinitiative, 100.000 Unterschriften

Die letzte Zeile ist streng genommen ein eigenes Instrument. Die Abgrenzung erklärt die Seite Referendum, Volksinitiative, Volksbegehren.

Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich

Schweiz. Auf Bundesebene finden mehrmals im Jahr Abstimmungen statt. Verfassungsänderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum und brauchen Volk und Stände (Art. 140 und 142 BV). Gegen Bundesgesetze kann mit 50.000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen das fakultative Referendum ergriffen werden (Art. 141 BV). Eine Volksinitiative braucht 100.000 Unterschriften in 18 Monaten (Art. 139 BV). Amtliche Informationen bietet die Bundeskanzlei.

Österreich. Das Bundes-Verfassungsgesetz kennt drei Instrumente: die Volksabstimmung (verbindlich, bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung zwingend), das Volksbegehren (eine Gesetzesinitiative, die der Nationalrat behandeln muss, ab 100.000 Unterschriften) und die Volksbefragung (beratend). Bundesweite Volksabstimmungen gab es bisher nur wenige, etwa 1994 über den EU-Beitritt.

Deutschland. Auf Bundesebene sieht das Grundgesetz Volksentscheide nur bei der Neugliederung des Bundesgebiets vor. Alle Länder kennen dagegen Volksbegehren und Volksentscheid, und in allen Flächenländern gibt es Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Gemeinden. Die Quoren und Themenausschlüsse unterscheiden sich von Land zu Land deutlich.

Einen europäischen Überblick bietet der Länderüberblick zu Volksabstimmungen in Europa. Die Geschichte der Abstimmungen über EU-Verträge steht unter Referenden über EU-Verträge.

Verbindlich oder beratend?

  • Verbindlich heißt: Das Ergebnis gilt unmittelbar oder verpflichtet die Behörden.
  • Beratend (konsultativ) heißt: Formal entscheidet danach das Parlament oder die Regierung, auch wenn das Ergebnis politisch schwer wiegt.

Großbritannien ist ein häufig genanntes Beispiel für beratende Referenden, die jeweils per Parlamentsgesetz angesetzt werden.

Hürden: Quoren und doppelte Mehrheit

Viele Regeln verlangen mehr als eine einfache Mehrheit:

  • Beteiligungsquorum: Ein Mindestanteil der Stimmberechtigten muss teilnehmen. Italienische abrogative Referenden gelten nur, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten abstimmt.
  • Zustimmungsquorum: Ein Mindestanteil aller Stimmberechtigten muss mit Ja stimmen, wie bei Bürgerentscheiden in vielen deutschen Ländern.
  • Doppelte Mehrheit: Volk und Kantone in der Schweiz, siehe doppelte Mehrheit.
  • Themenausschlüsse: Haushalt, Abgaben oder Personalfragen sind bei Bürgerbegehren häufig ausgeschlossen.

Wie Quoren rechnerisch wirken, erklärt die Seite Mehrheiten und Quorum.

Die Abstimmungsfrage

Wie eine Frage formuliert ist, kann das Ergebnis beeinflussen. Gute Praxis: kurz, neutral, ohne wertende Begriffe, mit klarer Folge jeder Antwort. Das gilt im Staat wie im Verein; Tipps dazu im Ratgeber Abstimmungsfragen formulieren.

So läuft eine Volksabstimmung typischerweise ab

  1. Auslösung: durch die Verfassung, einen Parlamentsbeschluss oder eine Unterschriftensammlung.
  2. Frage und Termin werden festgelegt, oft mit Prüfung der Zulässigkeit und des Wortlauts.
  3. Information: In der Schweiz erhalten alle Stimmberechtigten amtliche Erläuterungen, in deutschen Ländern häufig ein Abstimmungsheft mit den Positionen beider Seiten.
  4. Abstimmung im Wahllokal oder per Brief.
  5. Auszählung und amtliches Endergebnis durch die Wahlbehörde.
  6. Umsetzung: automatisch bei verbindlichen Abstimmungen, durch Parlament oder Regierung bei beratenden.

Die Debatte in Kürze

Befürworter verweisen auf unmittelbare Legitimation und Beteiligung, Kritiker auf die Verkürzung komplexer Fragen auf Ja oder Nein, niedrige Beteiligung und den Einfluss von Kampagnenbudgets. Wir geben beide Positionen nur wieder und beziehen keine Stellung. Eine wissenschaftliche Datenbank zu Volksabstimmungen weltweit pflegt das Centre for Research on Direct Democracy (C2D).

Häufige Fragen

Gibt es in Deutschland bundesweite Volksabstimmungen?

Das Grundgesetz sieht Volksentscheide auf Bundesebene nur für die Neugliederung des Bundesgebiets vor (Art. 29 GG), und auch dann nur in den betroffenen Ländern. Eine allgemeine bundesweite Volksabstimmung gibt es nicht. In allen Ländern und auf kommunaler Ebene sind Volks- bzw. Bürgerentscheide dagegen möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Referendum und Volksinitiative?

Beim Referendum stimmen die Bürger über eine Vorlage von Parlament oder Regierung ab. Bei der Volksinitiative bringen sie selbst einen Vorschlag ein, über den dann abgestimmt wird. Im deutschen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft vermischt.

Ist ein Referendum immer bindend?

Nein. Es gibt verbindliche und beratende (konsultative) Referenden. Was gilt, regelt die Verfassung oder das Gesetz, auf dessen Grundlage abgestimmt wird.

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