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Referenden über EU-Verträge: Chronik von 1972 bis heute

Alle wichtigen nationalen Volksabstimmungen über EU-Beitritt und EU-Verträge seit 1972 in einer neutralen Chronik: Land, Jahr, Gegenstand und Ergebnis.

Direkte DemokratieVeröffentlicht

Seit 1972 haben europäische Staaten Dutzende nationale Volksabstimmungen über die europäische Integration abgehalten: über den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften oder zur EU, über Verträge von der Einheitlichen Europäischen Akte bis Lissabon und über Sonderfragen wie den Euro oder Ausnahmeregelungen. Die meisten endeten mit Ja, einige mit Nein, und mehrfach folgte eine zweite Abstimmung über ein ergänztes Paket. Eine EU-weite Volksabstimmung gab es nie.

Die Chronik nennt Gegenstand und Ergebnis. Genaue Zahlen und Beteiligung veröffentlichen die jeweiligen nationalen Wahlbehörden.

Chronik

Jahr Land Gegenstand Ergebnis
1972 Frankreich Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften Ja
1972 Irland Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften Ja
1972 Norwegen Beitritt Nein
1972 Dänemark Beitritt Ja
1975 Vereinigtes Königreich Verbleib in der EG Ja (Verbleib)
1982 Grönland Austritt aus der EG Mehrheit für Austritt (vollzogen 1985)
1986 Dänemark Einheitliche Europäische Akte Ja
1987 Irland Einheitliche Europäische Akte Ja
1989 Italien konsultative Abstimmung über ein verfassunggebendes Mandat für das Europäische Parlament Ja
1992 Dänemark Vertrag von Maastricht Nein
1992 Irland Vertrag von Maastricht Ja
1992 Frankreich Vertrag von Maastricht Ja (knapp)
1992 Schweiz Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Nein
1993 Dänemark Maastricht mit den Ausnahmen von Edinburgh Ja
1994 Österreich, Finnland, Schweden Beitritt Ja
1994 Norwegen Beitritt Nein
1998 Irland, Dänemark Vertrag von Amsterdam Ja
2000 Dänemark Einführung des Euro Nein
2001 Irland Vertrag von Nizza Nein
2002 Irland Vertrag von Nizza (zweite Abstimmung) Ja
2003 Malta, Slowenien, Ungarn, Litauen, Slowakei, Polen, Tschechien, Estland, Lettland Beitritt Ja
2003 Schweden Einführung des Euro Nein
2005 Spanien, Luxemburg Verfassungsvertrag Ja
2005 Frankreich, Niederlande Verfassungsvertrag Nein
2008 Irland Vertrag von Lissabon Nein
2009 Irland Vertrag von Lissabon (zweite Abstimmung) Ja
2012 Kroatien Beitritt Ja
2012 Irland Fiskalpakt Ja
2015 Dänemark Ersatz der Ausnahme bei Justiz und Inneres Nein
2016 Niederlande Assoziierungsabkommen EU–Ukraine (beratend) Nein
2016 Vereinigtes Königreich EU-Mitgliedschaft Austritt
2022 Dänemark Abschaffung der Verteidigungsausnahme Ja

Die Übersicht konzentriert sich auf Beitritt, Mitgliedschaft und Verträge und erfasst nicht jede Abstimmung mit Europabezug.

Was hinter der Chronik steckt

Die nationalen Verfassungen entscheiden

Ein EU-Vertrag tritt erst in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten ihn nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert haben. Meist geschieht das im Parlament. Volksabstimmungen gibt es dort, wo die Verfassung sie verlangt (Irland, häufig Dänemark), oder wo Regierung oder Parlament sie ansetzen (Frankreich, Niederlande, Spanien, Luxemburg, Vereinigtes Königreich). Die nationalen Regeln vergleicht der Länderüberblick zu Volksabstimmungen in Europa.

Deutschland, Österreich, Schweiz

  • Deutschland hat nie über einen EU-Vertrag abgestimmt, weil das Grundgesetz bundesweite Volksentscheide dafür nicht vorsieht. Die Verträge wurden von Bundestag und Bundesrat gebilligt; das Bundesverfassungsgericht prüfte unter anderem die Verträge von Maastricht und Lissabon.
  • Österreich stimmte 1994 über den Beitritt ab, weil er als Gesamtänderung der Bundesverfassung galt.
  • Die Schweiz lehnte 1992 den EWR-Beitritt ab; als Staatsvertrag mit supranationalem Charakter brauchte er Volk und Stände, siehe doppelte Mehrheit.

Irlands Sonderrolle

Seit einem Urteil des irischen Supreme Court von 1987 legt Irland größere EU-Vertragsänderungen dem Volk vor, weil sie eine Verfassungsänderung erfordern und jede Verfassungsänderung ein Referendum braucht.

Nein und zweite Abstimmung

Dreimal folgte auf ein Nein eine zweite Abstimmung über ein ergänztes Paket: Dänemark 1993, Irland 2002 und 2009. Nach dem Nein in Frankreich und den Niederlanden 2005 wurde der Verfassungsvertrag nicht erneut vorgelegt, sondern durch den Vertrag von Lissabon ersetzt. Die Hintergründe erklärt die Seite zum EU-Verfassungsvertrag von 2004.

Warum es keine EU-weite Volksabstimmung gibt

Die EU-Verträge sehen keine verbindliche unionsweite Abstimmung vor. Vorschläge dazu werden seit Jahrzehnten diskutiert, ihre Einführung würde aber selbst eine Vertragsänderung voraussetzen, die alle Mitgliedstaaten ratifizieren müssten. Auf EU-Ebene gibt es stattdessen die Europäische Bürgerinitiative, die die Kommission zum Handeln auffordern kann, aber zu keiner Abstimmung führt.

Hinweise zum Lesen

Wir beschreiben Ergebnisse und Verfahren und bewerten keine dieser Entscheidungen.

Häufige Fragen

Warum gab es in Deutschland nie eine Volksabstimmung über einen EU-Vertrag?

Das Grundgesetz sieht bundesweite Volksentscheide nicht vor, außer bei der Neugliederung des Bundesgebiets. EU-Verträge werden deshalb von Bundestag und Bundesrat ratifiziert; das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verträge auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft.

Gab es je eine EU-weite Volksabstimmung?

Nein. EU-Verträge werden von jedem Mitgliedstaat nach seinen eigenen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert. Für eine verbindliche EU-weite Abstimmung gibt es keine Rechtsgrundlage.

Was passiert, wenn ein Land mit Nein stimmt?

Der Vertrag kann nicht in Kraft treten, solange ein Mitgliedstaat nicht ratifiziert hat. Bisher wurde danach entweder nachverhandelt und erneut abgestimmt, so in Dänemark 1993 und Irland 2002 und 2009, oder der Vertrag wurde ersetzt, wie nach 2005.

Warum stehen in der Tabelle keine Prozentzahlen?

Wir nennen nur Ja oder Nein, damit die Übersicht kompakt und fehlerfrei bleibt. Genaue Ergebnisse und Beteiligung veröffentlichen die nationalen Wahlbehörden.

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