Der EU-Verfassungsvertrag von 2004: Inhalt und Scheitern
Was der EU-Verfassungsvertrag von 2004 regeln sollte, warum die Ratifizierung nach dem Nein in Frankreich und den Niederlanden stoppte und was Lissabon übernahm.
Direkte DemokratieVeröffentlicht
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa, kurz EU-Verfassungsvertrag, wurde am 29. Oktober 2004 in Rom von den damals 25 Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er sollte die bestehenden Gründungsverträge durch einen einzigen, verständlicheren Text ersetzen und die Organe einer erweiterten Union reformieren. In Kraft trat er nie: Nachdem die Wählerinnen und Wähler in Frankreich und den Niederlanden ihn 2005 abgelehnt hatten, kam die Ratifizierung zum Stillstand. Einen großen Teil seines Inhalts übernahm später der Vertrag von Lissabon.
Wir beschreiben hier Inhalt, Ratifizierung und Folgen, ohne den Vertrag zu bewerten.
Wie der Vertrag entstand
- 2001: Die Staats- und Regierungschefs beschließen eine grundlegende Reform und setzen dafür einen Konvent ein.
- 2002–2003: Der Europäische Konvent aus Vertretern der Regierungen, der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Kommission erarbeitet in öffentlichen Sitzungen einen Entwurf.
- 2003–2004: Eine Regierungskonferenz verhandelt die endgültige Fassung.
- 29. Oktober 2004: Unterzeichnung in Rom.
Dass Parlamentarier am Tisch saßen und öffentlich beraten wurde, war für Vertragsreformen der EU damals neu.
Was der Vertrag vorsah
| Bereich | Wesentliche Regelungen |
|---|---|
| Aufbau | ein Vertrag statt mehrerer; einheitliche Rechtspersönlichkeit der EU |
| Grundrechte | Grundrechtecharta im Vertragstext |
| Organe | ständiger Präsident des Europäischen Rates; „Außenminister der Union“ |
| Abstimmungen im Rat | qualifizierte Mehrheit als doppelte Mehrheit aus Staaten und Bevölkerung |
| Zuständigkeiten | klarere Abgrenzung zwischen EU und Mitgliedstaaten |
| Beteiligung | Bürgerinitiative; stärkere Rolle der nationalen Parlamente |
| Mitgliedschaft | ausdrückliches Austrittsverfahren |
| Symbole | Flagge, Hymne, Leitspruch und Europatag im Vertrag |
Die Abstimmungsregel erklärt die Seite doppelte Mehrheit. Aus der vorgesehenen Bürgerinitiative wurde später die Europäische Bürgerinitiative.
Ratifizierung und Volksabstimmungen 2005
Wie jeder EU-Vertrag musste der Verfassungsvertrag von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die meisten wählten den parlamentarischen Weg, einige setzten Volksabstimmungen an.
| Datum (2005) | Land | Art | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 20. Februar | Spanien | konsultatives Referendum | Ja |
| 29. Mai | Frankreich | Referendum | Nein |
| 1. Juni | Niederlande | konsultatives Referendum | Nein |
| 10. Juli | Luxemburg | Referendum | Ja |
Bis die Ratifizierung stockte, hatten 18 Mitgliedstaaten ratifiziert, zwei davon per Volksabstimmung. In Deutschland stimmten Bundestag und Bundesrat 2005 zu, in Österreich der Nationalrat und der Bundesrat; Volksabstimmungen gab es in beiden Ländern nicht. Der Europäische Rat rief im Juni 2005 eine Reflexionsphase aus, mehrere Staaten verschoben angekündigte Referenden.
Weitere Abstimmungen über die europäische Integration finden Sie unter Referenden über EU-Verträge.
Warum er scheiterte: die genannten Erklärungen
Weil ein Vertrag einstimmig ratifiziert werden muss, genügten zwei Nein-Voten. Warum sie so ausfielen, ist breit untersucht worden. In Nachwahlbefragungen und Studien genannt werden unter anderem:
- wirtschaftliche und soziale Sorgen sowie die damals jüngste Erweiterung;
- Unzufriedenheit mit der jeweiligen nationalen Regierung;
- Umfang und Komplexität des Textes, empfundener Informationsmangel;
- unterschiedliche Vorstellungen über Richtung und Tempo der Integration.
Die Forschung gewichtet diese Faktoren unterschiedlich, und sie unterscheiden sich zwischen Frankreich und den Niederlanden. Wir geben sie nur als berichtete Erklärungen wieder.
Vom Verfassungsvertrag zum Vertrag von Lissabon
2007 einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, auf einen einheitlichen Verfassungstext zu verzichten und stattdessen die bestehenden Verträge zu ändern. Ergebnis war der Vertrag von Lissabon, unterzeichnet am 13. Dezember 2007, in Kraft seit dem 1. Dezember 2009.
| Verfassungsvertrag | Vertrag von Lissabon |
|---|---|
| ersetzt die bisherigen Verträge | ändert die bisherigen Verträge |
| „Verfassung“ im Titel | kein Verfassungsbegriff |
| „Außenminister der Union“ | Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik |
| Grundrechtecharta im Text | Charta rechtsverbindlich per Verweis |
| Symbole im Vertrag | Symbole nicht in den Verträgen genannt |
| doppelte Mehrheit im Rat | doppelte Mehrheit, angewandt ab 2014 |
Auch Lissabon scheiterte zunächst in einem irischen Referendum 2008 und wurde 2009 in einer zweiten Abstimmung angenommen. In Deutschland prüfte das Bundesverfassungsgericht den Vertrag und erklärte ihn 2009 für mit dem Grundgesetz vereinbar, verlangte aber Nachbesserungen bei den Begleitgesetzen. Die konsolidierten Verträge stehen auf EUR-Lex.
Warum die Episode bis heute nachwirkt
Die Abstimmungen von 2005 werden oft angeführt, wenn es darum geht, wie EU-Verträge ratifiziert werden sollen und ob die Bürger direkt gefragt werden sollten. Die einen sehen darin eine demokratische Korrektur, die anderen ein Zeichen, dass komplexe Verträge sich schlecht für Ja-Nein-Fragen eignen. Beide Lesarten gehören zur Debatte. Grundlagen zu Volksabstimmungen bietet die Seite Was ist ein Referendum?, Länderregeln der Länderüberblick.
Häufige Fragen
War der Verfassungsvertrag eine echte Verfassung?
Rechtlich war er ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten, wie die früheren EU-Verträge. „Verfassung“ hieß er, weil er die Grundlagen bündeln sollte und verfassungstypische Elemente enthielt: Grundrechte, Organe und Zuständigkeiten.
Hat Deutschland über den Verfassungsvertrag abgestimmt?
Nein, eine Volksabstimmung gab es nicht, weil das Grundgesetz sie dafür nicht vorsieht. Bundestag und Bundesrat stimmten 2005 zu.
Was unterscheidet den Verfassungsvertrag vom Vertrag von Lissabon?
Der Verfassungsvertrag hätte die bisherigen Verträge ersetzt. Lissabon ändert sie nur, verzichtet auf den Begriff „Verfassung“ und auf die Vertragsartikel zu den Symbolen und benennt einige Ämter um, übernimmt aber viele institutionelle Reformen.
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